Allgemeine Geschäftsbedingen zwischen Kunden und Judith Torma Gonçalves, M.A. (Rhetorik)
§ 1. Geltung
Alle Rhetorikangebote und Beraterleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch als Basis für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Anmeldung an ein kostenpflichtiges Seminar, Schulung oder an einer sonstigen Leistung gelten diese als anerkannt.
§ 2 Leistung von Judith Torma Gonçalves, M.A. (Rhetorik)
Judith Torma Gonçalves ist verpflichtet, die jeweils in der Seminarbroschüre aufgeführten Inhalte zu behandeln und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu fördern. Der Unterricht erfolgt durch Vortrag, Kleingruppen- und Einzelarbeit, Übungen meist mit Themen aus dem beruflichen Alltag sowie durch Rollenspiele, in der Regel meist unterstützt durch Aufzeichnungen (Video, Kassettenrecorder u.a. Hilfsmittel)
Die Seminarzeiten betragen abzüglich Pausenzeiten die jeweils im Baukasten der Rhetorik ausgewiesenen Unterrichtseinheiten.
Sofern die Schulungen in Hotels stattfinden, sind in der Seminargebühr enthalten: ausführliche Arbeitsunterlagen, Mittagsmenü und zwei Getränke. Das Urheberrecht an den Arbeitsunterlagen bleibt in der exklusiven Verwertung von Judith Torma Gonçalves, M.A. (Rhetorik).
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten am Ende des Seminars eine schriftliche Teilnahmebestätigung.
§ 3 Zahlungsmodalitäten, Anmeldebestätigung
Firmenschulungen:
Die Seminargebühr ist per Banküberweisung bis vier Wochen vor Seminarbeginn bzw. nach Anmeldung später als vier Wochen vor Seminarbeginn umgehend nach Erhalt der Rechnung zu begleichen, auf das Konto von Judith Torma Gonçalves: Kto.: 373419701 beim Bankinstitut Deutsche Bank, BLZ: 12070024.
Einzelschulungen:
15 Tage vor Seminarbeginn müssen 40% des geschuldeten Honorars auf dem o. g. Konto eingegangen sein. Die restliche Schuld ist innerhalb von 5 Tagen nach dem Schulungstag zu begleichen. Sofern bei Seminarbeginn eine Zahlung nicht vorliegt kann die Teilnehmerin oder der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Wird durch den Ausschluss die Mindestteilnehmerzahl sechs unterschritten, bleibt trotz des Ausschlusses die Zahlungspflicht bestehen.
§ 4 Verhinderung der Trainerin oder des Trainers
Falls die für das Seminar benannte Trainerin oder der Trainer ernsthaft verhindert ist, das Seminar durchzuführen, wird sich Judith Torma Gonçalves unverzüglich um einen adäquaten Ersatz bemühen. Kann ein solcher Ersatz nicht beschafft werden, wird das Seminar storniert, d.h. der Seminarvertrag gekündigt und eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
§ 5 Haftungsausschluss
Schadensersatzansprüche gegen Judith Torma Gonçalves sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern oder Trainerinnen / Trainern verursacht wurde.
Judith Torma Gonçalves haftet nicht für Mängel des Seminarhotels / der Tagungsstätte oder Handlungen der dort beschäftigten Personen.
§ 6 Verhinderung der Teilnehmerin / des Teilnehmers, Mindestteilnehmerzahl an offenen Seminaren.
Falls eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer wegen Verhinderung die Teilnahme am gebuchten Seminar absagen muss, kann jederzeit ohne weitere Kosten eine Ersatzteilnehmerin oder ein Ersatzteilnehmer geschickt werden.
Sollte ein solcher Ersatz nicht möglich sein, ist Judith Torma Gonçalves spätestens 10 Werktage vor Seminarbeginn schriftlich zu informieren. Nach dem Eingang Ihrer Zahlung erhalten Sie eine Bestätigung. Die kostenlose Stornierung ist bis zum 30. Tag vor Seminarbeginn möglich, ab dem 29. Tag (Datum des Poststempels zählt) wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 € erhoben. Bei Nichterscheinen zum Seminar ohne rechtzeitige schriftliche Information bleibt die volle Teilnahmegebühr geschuldet.
Judith Torma Gonçalves kann vom Vertrag zurücktreten und das Seminar bis sieben Tage vor Beginn stornieren, falls weniger als sechs Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall wird eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet.
§ 7 Firmeninterne & Einzelschulungen
Firmeninterne Schulungen werden jeweils durch ein Angebot ausgewiesen. Wird dieses Angebot sowohl von Judith Torma Gonçalves als auch dem Kunden unterzeichnet, haben die im Angebot genannten Leistungen und Investitionen Ihre Gültigkeit.
§ 8 Geheimhaltung
Judith Torma Gonçalves verpflichtet sich zur zeitlich unbefristeten Geheimhaltung aller Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie der persönlichen Daten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sie im Zusammenhang mit ihrer Arbeit erfährt
§9 Korrektorat und Lektorat
Für obige Dienstleistung gelten die im Angebot ausgeschriebenen Sätze. Alle Sätze beziehen sich auf 1.800 Zeichen pro 1A4 Seite.
§10 Übersetzung
Für obige Dienstleistung gelten die im Angebot ausgeschriebenen Sätze. Alle Sätze beziehen sich auf 65 Zeichen pro Zeile.
§ 11. Persönliche Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir zur Abwicklung von Bestellungen und zur Pflege der Kundenbeziehungen benötigen.
§ 12. Telefonklausel
Im Fall eines Telefontrainings muss eine Verschiebung des Termins mindestens 72 Stunden im Voraus mit Frau Torma Gonçalves vereinbart werden, andernfalls erfolgt die Berechnung des Termins.
§ 13 Salvatorische Klausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer Vertrags- oder AGB-Klausel bleibt der Vertrag wirksam. Die unwirksame Klausel wird durch eine in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst ähnliche Regelung ersetzt.
Stand 01.09.2009
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